2002 Preis des Landes Steiermark für Architektur 2002
AusschreibungZur Förderung und Anerkennung beispielgebender Leistungen auf dem Gebiet der Architektur schreibt die Steiermärkische Landesregierung die Vergabe des Preises des Landes Steiermark für Architektur 2002 aus.
Die Auszeichnungen können sowohl für Arbeiten praktischer Natur (für Bauten und Objekte aller Sparten) als auch für Arbeiten theoretischer Natur verliehen werden.
Der Preis, bzw. die Preise sind für Arbeiten zuzuerkennen, die in der Erfüllung der gestellten Aufgabe unter Bedachtnahme auf die Umgebung des Objektes eine beispielgebende architektonisch - künstlerische und eigenständige Leistung darstellen, bzw. bei theoretischen Arbeiten die entsprechenden Kriterien erfüllen.
Der ausgeschriebene Betrag von Euro 21.800 wird statutengemäß dem HDA für die Durchführung des Preisausschusses, die Herstellung von Prämierungstafeln und eines Kataloges, in dem die ausgezeichneten Preise umfassend darzustellen und die Preisträger vorzustellen sind, zur Verfügung gestellt.
Der Preis kann auf Grund von Bewerbungen, Anträgen oder unabhängig hievon auf Grund von Vorschlägen der Juroren verliehen werden.
Die von der Steiermärkischen Landesregierung bestellte Jury für die Vergabe des Preises 2002 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vorsitz:
Landesrat Dr. Gerhard Hirschmann
vertreten durch Hofrat Dr. Manfred Glawogger
Arch. DI Ernst Hubeli, Zürich
Arch. DI Friedrich H. Mascher, Wien
Walter Titz, Graz
Arch. DI Gerald Deutschmann, Tobelbad
LAbg. DI Heinz Grabner, Knittelfeld
LAbg. Franz Majcen, Fürstenfeld
Zur Bewerbung für den Preis 2002 wird hiermit bekanntgegeben:
Das Bauwerk muss sich im Land Steiermark befinden und im Zeitraum 1998 bis einschließlich 2002 fertiggestellt worden sein.
Theoretische Arbeiten müssen ebenfalls in diesem Zeitraum
entstanden sein und entweder vom Inhalt oder dem Verfasser/ der Verfasserin her einen Bezug zur Steiermark aufweisen.
Die Auszeichnung kann sowohl für Neubauten als auch für
Zu- und Umbauten aller Sparten, z.B.
- Industrie-, Gewerbe-, Ingenieurbau
- öffentliche Bauten
- landwirtschaftliche Bauten
- Wohnbauten
- sonstige Bauten
und für
- Arbeiten theoretischer Natur, die im o. a. Zeitraum entstanden sind,
verliehen werden.
Bewerben können sich Architekten/ Architektinnen und
Architektengemeinschaften. Weiters können Auftraggeber/ Auftraggeberinnen und Objekteigentümer/ Objekteigentümerinnen sowie einschlägige Berufsvereinigungen Anträge stellen.
Bewerbungen bzw. Anträge sind bis 28. Februar 2003
im Haus der Architektur, Engelgasse 3-5, 8010 Graz
(Telefon 0316 - 323 500 0, Fax 0316 - 323 500 - 75), einzureichen.
Die Jurysitzung findet im Frühjahr 2003 im
Haus der Architektur statt.
Einreichungsunterlagen:
a) Name und Anschrift des Architekten/ derArchitektin,
des Verfassers/ der Verfasserin.
b) Name und Anschrift des Bauherrn/ der Bauherrin,
des Auftraggebers/ der Auftraggeberin.
c) Name und Anschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin, wenn die Bewerbung nicht durch oben genannte Personen
eingebracht wird.
d) Genaue örtliche Bezeichnung des Bauwerkes, für welches
der Preis verliehen werden soll.
e) Kurze Beschreibung des Entwurfs und der Aufgabenstellung, und Nennung der ausführenden Firmen.
f) Eine ausreichende Dokumentation in Plan- und Bildform auf max. 2 Tafeln, 70/100 hochformat aufkaschiert; eine Diaserie mit maximal 8 Kleinbilddias; bei theoretischen Arbeiten sind auch andere mediale Möglichkeiten zugelassen.
Eine geeignete Verpackung für den Rückversand der Arbeiten, die mehrmals geöffnet werden kann, ist vom Einreicher beizustellen. Die Kosten des Rückversandes werden vom Auslober getragen.
Es ist geplant, die eingelangten Arbeiten nach der Jurierung im Haus der Architektur, Engelgasse 3 - 5, A - 8010 Graz auszustellen.
Die Bekanntgabe und Würdigung des Preisträgers/ der Preisträgerin erfolgt im Rahmen eines Festaktes in Graz.