Häuser schaun: KUESS Architektur, Stadtbootshaus
Führung, BesichtigungKUESS Architektur ZT, Architektin DI Nina Kuess lädt in Zusammenarbeit mit STO und dem Haus der Architektur zur Veranstaltung Häuser schaun ein.
Einst diente die ca. 1898 errichtete und seit ca. 100 Jahren als Bootshaus verwendete Murwärterhütte der Murdampfschifffahrtsgesellschaft den Schiffen Kübeck und Styria zur Stromaufsicht, bis 1912 die ersten Paddler auf der Mur gesichtet wurden.
Durch den desolaten Zustand des alten Bootshauses und die zunehmende Attraktivierung des Lebensraums Mur, inklusive Wassersportaktivitäten, wurde 2019 ein geladener Realisierungswettbewerb von der Stadt Graz für ein neues Stadtbootshaus ausgelobt, den das Architekturbüro KUESS Architektur ZT für sich entscheiden konnte.
Das neue schmalgezogene, in die Hanglandschaft integrierte Stadtbootshaus schafft unterschiedliche Außenraumqualitäten auf verschiedenen Ebenen und implementiert den Murraum wieder spürbar in den Stadtraum. Das direkt vom Kai aus begehbare Gebäudedach ist zur Mur hin abgetreppt und dient den StadtbewohnerInnen und -flaneurInnen als Sonnenterrasse zum Verweilen und als Zusehertribüne der Vereinsaktivitäten des „Kanu Club Graz“ und „Grazer Kajakclub Wikinger“.
Der 100m² beheizte und sehr offen gestaltete Vereinsbereich mit innenliegender Funktionsbox sowie der 130m² große Bootslager-Bereich können durch verschiebbare Holzfassadenelemente komplett geschlossen, aber auch flexibel geöffnet und mit dem Außenraum verschränkt werden.
Bauherr: Stadt Graz
Samstag, 29. Mai 2021, Führungen um 11, 12 und 13 Uhr
Marburger Kai 40, 8010 Graz
Für die Führungen ist eine Anmeldung erforderlich!
Führung 1:
11 bis 11:30 Uhr >>zur Anmeldung
Führung 2:
12 bis 12:30 Uhr >> zur Anmeldung
Führung 3:
13 bis 13:30 Uhr: >>zur Anmeldung
Es sind die aktuellen Hygienevorschriften zu beachten. Im Innen- wie auch im Außenraum gilt FFP2-Maskenpflicht. Bitte bewahren Sie einen Mindestabstand von 2 Meter zueinander und bringen Sie bitte mit:
- einen Nachweis über ein negatives Testergebnis durch
- Antigen-Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist und in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird
- Antigen-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist
- PCR-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 72 Stunden ist - oder einen Nachweis über eine Genesung in den letzten sechs Monaten mittels ärztlicher Bestätigung
- oder einen Nachweis über eine Impfung, hierbei gilt dass
- die Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen muss, aber nicht länger als 3 Monate
- bei erfolgter Zweitimpfung die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf - oder einen Antikörpernachweis, der nicht älter als 3 Monate sein darf
– Bitte informieren Sie sich auf unserer Website kurz vor der Veranstaltung, ob es durch aktuelle Covid-Bestimmungen zu Änderungen kommt. Vielen Dank. –
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
In Kooperation mit STO!
Kontakt:
Bei Fragen steht Ihnen Tanja Gurke, die die Veranstaltungsreihe "Häuser schaun" organisiert, gerne zur Verfügung:
gurke@hda-graz.at bzw. +43 0650 840 5051