Häuser schaun: Projekt Reininghausstraße 80, Stoiser Wallmüller Architekten, IKK Group und Wallner & Schemitsch
Führung, BesichtigungDIE VERANSTALTUNG IST LEIDER BEREITS AUSGEBUCHT
Stoiser Wallmüller Architekten, IKK Group und Wallner & Schemitsch laden in Zusammenarbeit mit STO und dem Haus der Architektur zur Veranstaltung Häuser schaun ein.
Das Projekt Reininghausstraße 80 in Graz befindet sich in einer für den Grazer Westen typischen Situation: Reste gründerzeitlicher Bebauung, Wohnbauten der 1960er Jahre, Gewerbebauten, Einfamilienhäuser und Schrebergärten bilden eine Nachbarschaft mit geringer Identität. Durch die neue Bebauung soll der bestehende Stadtraum neu geordnet werden, urbane Plätze und ein begrünter Innenhof schaffen neue Orte des Aufenthalts.
Das Gebäude gliedert sich in vier Bauabschnitte, die derzeit in unterschiedlichen Realisierungsstadien – vom Rohbau bis zur Fertigstellung – besichtigt werden können. Das Projekt umfasst 199 Wohnungen mit Balkonen und Loggien, Büro und Gewerbeflächen, einen Kindergarten, ein in die Gesamtanlage integriertes Einfamilienhaus, zwei Tiefgaragen und zwölf Wohnterrassen, die von allen BewohnerInnen des Hauses angeeignet werden können.
Bauherren: RS80 Projektentwicklungs GmbH & Co KG; K2 Immo GmbH
Samstag, 19. Juni 2021, 10:30 bis 14 Uhr
Reininghausstraße 80, 8020 Graz – Treffpunkt: Baucontainer
Um 10:30 Uhr und um 12 Uhr gibt es die Möglichkeit, an einer kostenlosen Führung durch die ArchitektInnen teilzunehmen. Dafür ist eine Anmeldung bis 17. Juni, 17 Uhr erforderlich.
Anmeldung zur Führung um 10:30 Uhr
Anmeldung zur Führung um 12 Uhr
Es sind die aktuellen Hygienevorschriften zu beachten. Im Innenraum gilt FFP2-Maskenpflicht. Bitte bewahren Sie einen Mindestabstand von 1 Meter zueinander und bringen Sie bitte mit:
- einen Nachweis über ein negatives Testergebnis durch
- Antigen-Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist und in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird
- Antigen-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist
- PCR-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 72 Stunden ist - oder einen Nachweis über eine Genesung in den letzten sechs Monaten mittels ärztlicher Bestätigung
- oder einen Nachweis über eine Impfung, hierbei gilt dass
- die Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen muss, aber nicht länger als 3 Monate
- bei erfolgter Zweitimpfung die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf - oder einen Antikörpernachweis, der nicht älter als 3 Monate sein darf
– Bitte informieren Sie sich auf unserer Website kurz vor der Veranstaltung, ob es durch aktuelle Covid-Bestimmungen zu Änderungen kommt. Vielen Dank. –
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
In Kooperation mit STO!
Kontakt:
Bei Fragen steht Ihnen Tanja Gurke, die die Veranstaltungsreihe "Häuser schaun" organisiert, gerne zur Verfügung:
gurke@hda-graz.at bzw. +43 0650 840 5051